1. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnis werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert.
Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere
die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem
Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der jeweilige
Berufsordnung nennen (Abkürzung) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung
der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder hierfür eine gesetzliche
Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
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2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der
Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern diePatientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
2.3 Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und
abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche
Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre
aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art. 15
DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der
Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall
besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der
Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den
Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem
gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde,
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.